Netzengpässe - Übertragungsrichtung - prognostizierte Dauer
§ 15 Abs. 5 und Abs. 4 StromNZV
Gemäß § 15 StromNZV sind Elektrizitätsverteilnetzbetreiber zum Engpassmanagement verpflichtet.
Im
Netzgebiet der Energieversorgung Alzenau GmbH bestehen keine Engpässe,
die eine Bewirtschaftung der verfügbaren Leitungskapazitäten
erforderlich machen. Das Stromnetz ist für die anfallenden
Leistungsanforderungen ausreichend dimensioniert.