Schlichtungsstelle Energie e. V.
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG können
Verbraucher im Bereich Strom und Gas ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie
beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich an unser Unternehmen gewandt
haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser
Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle
Energie verpflichtet.
Kontakt-Informationen
Schlichtungsstelle
Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel. 030 - 27 57 24 00
www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Schlichtungsstelle für Nahwärme
Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbrauchervertäge über
den Anschluss an ein Wärmenetz und die Lieferung von Wärme betreffen,
kann ein Schlichtungsverfahren bei der bundesweit Allgemeinen
Verbraucherschlichungsstelle beantragt werden. Voraussetzung dafür ist,
dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und
keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Kontakt-Informationen
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Tel. 07851 - 7959883
Fax. 07851 - 9914885
www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Schlichtungsstelle für Telekommunikation
Nach § 47a Telekommunikationsgesetz besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur einzuleiten, wenn Streit darüber besteht, ob der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten bestimmte, in § 47a TKG aufgeführte Endkundenrechte nicht berücksichtigt hat. Hierzu muss ein Antrag bei der Bundesnetzagentur gestellt werden.