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KWKG

Kraft-Wärme-Kopplung

Weitergabe der Mehrbelastungen an die Letztverbraucher:

Die Mehrkosten durch das KWK-Gesetz werden abschlagsmäßig weitergegeben. Gemäß § 9 Absatz 7 KWK-Gesetz sind die aus dem Umlagesystem aufzuwendenden Zahlungen vom Netzbetreiber parallel zum Netznutzungsentgelt dem Letztverbraucher in Rechnung zu bringen. Die Energieversorgung Alzenau GmbH wird die entstehenden Aufwendungen im Rahmen der Netznutzung weitergeben.

Es ergibt sich für 2014 bundesdurchschnittlich ein Aufschlag von 0,178 Ct/kWh für alle Letztverbraucher bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh je Abnahmestelle (Letztverbrauchergruppe A). Dieser Prognosewert beruht auf einer Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber.

Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt, zahlen für den über 100.000 kWh hinausgehenden Strombezug in 2014 den Aufschlag von 0,055 Ct/kWh (Letztverbrauchergruppe B).

Weiterhin zahlen Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, für den über 100.000 kWh hinausgehenden Strombezug den gesetzlichen festgelegten Aufschlag von 0,025 Ct/kWh (Letztverbrauchergruppe C). Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe ist vom Letztverbraucher durch ein Wirtschaftsprüfertestat dem Netzbetreiber nachzuweisen.

Belastungen für Letzverbraucher in Ct/kWh
Ct/kWh A
Ct/kWh BCt/kWh B
2002*0,260,050,025
20030,310,050,025
20040,2840,050,025
20050,3360,050,025
2006 (bis 30.09.)0,3560,050,025
20070,2890,050,025
20080,1990,050,025
20090,2310,050,025
20100,1300,050,025
20110,0300,030,025
20120,0020,050,025
20130,1260,060,025
20140,1780,0550,025
Quelle und weitere Informationen: www.eeg-kwk.net * ab 01.04.2002


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