Vertragsanpassung
Information über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gemäß § 115 EnWG § 29 Abs. 1 Satz 1 NAV
Die NAV ist für alle mit der Energieversorgung Alzenau GmbH bestehenden Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom haben, anzuwenden. Die Energieversorgung Alzenau GmbH passt daher alle betroffenen Vertragserhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 Energieirtschaftsgesetz (EnWG) an.