Musterverträge
Hier finden Sie alle relevanten Musterverträge zum Strom-Netzzugang nach § 20 EnWG der Energieversorgung Alzenau GmbH.
Netznutzungsvertrag
Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer (als Lieferant oder Letztverbraucher) den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der Energieversorgung Alzenau GmbH.
Netzzugang gültig ab 01.07.2016:
Anschlussnutzungsvertrag
Gegenstand dieses Vertrages ist die Anschlussnutzung eines letztverbrauchenden Kunden. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben und wird zwischen dem Anschlussnutzer und der Energieversorgung Alzenau GmbH geschlossen.
- EVA E Anschlussnutzungsvertrag (PDF, 101 KB)
- EVA E TAB (PDF, 145 KB)
- EVA E TAB Erläuterungen (PDF, 1 MB)
- EVA E Haftungsbestimmungen (PDF, 12 KB)
Verträge im Messwesen
- Technische Mindestanforderungen (TMA) Strom (PDF, 38 KB)
- BDWE Meteringcode (PDF, 947 KB)
- VDN-Richtlinie Leistungsbeschreibung für Messung und Abrechnung der Netznutzung (PDF, 337 KB)
- Freigabe und Inbetriebnahme von Messeinrichtungen (PDF, 24 KB)
Messrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister im Zusammenhang mit der Durchführung der Messung im Sinne des § 3 Nr. 26 c EnWG unabhängig von der Energieflussrichtung.
Messstellenrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung es Messstellenbetriebs § 3 Nr. 26 b EnWG und gegebenenfalls der Messung § 3 Nr. 26 c EnWG in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.