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Reservierungsverfahren für Erzeugungsanlagen und Speicher in der Mittel- und Hochspannung

Nachweis der Planungsreife für Erzeugungsanlagen ab 300 kW in der Mittel- und Hochspannung

Um einen Netzanschlusspunkt für Erzeugungsanlagen im Mittel- oder Hochspannungsnetz ab 300 kW Leistung zu reservieren, benötigen wir einen Nachweis über die Planungsreife der angefragten Erzeugungsanlage.

Dies sorgt dafür, dass wir als Netzbetreiber keine Kapazitäten für Anlagen in einem frühen Planungsstadium reservieren, wodurch sich die „virtuelle“ Netzlast, welche bei der Netzplanung zu berücksichtigen ist, reduziert.
Die Berechnung des gesamtwirtschaftlichen Verknüpfungspunkt wird somit einfacher und weniger zeitintensiv.
Dadurch stellen wir sicher, dass wir Ihnen schnellstmöglich Ihren Netzverknüpfungspunkt mitteilen können.

Bei der Beurteilung der Planungsreife wird anhand der baurechtlichen Genehmigungspflicht in genehmigungspflichtige, verfahrensfreie und privilegierte Vorhaben unterschieden. Der Nachweis der Planungsreife ist bereits bei Anmeldung zu erbringen - gemeinsam mit den grundsätzlich notwendigen Angaben. 

Kann die Planungsreife durch die Unterlagen nachgewiesen werden, erhalten Sie eine Einspeisezusage mit einem für Ihre Erzeugungsanlage reservierten technisch-gesamtwirtschaftlichen Verknüpfungspunkt. Die Dauer der Reservierung beträgt zunächst 12 Monate ab Erstellung des Schreibens.

Fehlen entsprechende Nachweise bei der Anmeldung, erhalten Sie lediglich eine unverbindliche tagesscharfe Aussage über unsere schnelle Netzanschlussprüfung

Verlängerung von Einspeisezusagen für Anlagen in der Mittel- und Hochspannung

Die Reservierung für Mittel- und Hochspannungsanlagen kann zweimal verlängert werden. Die erste Verlängerung hat eine Gültigkeit von 7 Monate, die zweite Verlängerung von 5 Monaten. Dazu müssen je nach Art Ihrer Erzeugungsanlage weitere Planungsfortschritte nachgewiesen werden.

Im Falle einer fristgerechten Rückmeldung per E-Mail und bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen wird nach positiver Detailprüfung eine Verlängerung ausgestellt. Es ist wichtig zu beachten, dass nach der zweiten Verlängerung keine weitere Verlängerung der Reservierung mehr möglich ist.

Ohne entsprechende Nachweise erfolgt eine Stornierung der Anfrage.

Spätestens am Ende der zweiten Reservierung muss uns das vollständig ausgefüllte E.8 Formular, das E.4 Formular, sowie eine Auftrags-/Lieferbestätigung (mit Lieferdatum) des Anlagenherstellers/-lieferanten vorliegen.

Unser Reservierungsverfahren je nach Art Ihrer Anlage:

Anlagen über 300 kW in der Mittel- und Hochspannung:

PV-Anlagen:

·         Verbindliche Reservierung für 12 Monate:

o    Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder

o   Positiver Vorbescheid (BayBO oder BImSchG) oder

o   Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages

·        1. Verlängerung für 7 Monate:

o    Positive (Teil-)Baugenehmigung oder

o    Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder

o    Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder

o   Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)

·        2. Verlängerung für 5 Monate:

o   Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder

o   Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort

PV-Anlagen (Nach §35 Abs. 1 Nr. 8-9 BauGB privilegiert):

·        Verbindliche Reservierung für 12 Monate:

o    Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug, Pacht(vor)vertrag und

o    Übersichtsplan vom Flurstück mit Maße der gepl. PV-Anlage inkl. dessen Abstand zur Autobahn / zum Schienenweg (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) oder

o   Übersichtsplan vom Flurstück mit Maße der gepl. PV-Anlage (Fläche <= 25.000 m²) inkl. Darstellung des räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem zugehörigen Betrieb (für Agri-PV Anlagen) - § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB

·        1. Verlängerung für 7 Monate:

o   Positive (Teil-)Baugenehmigung oder

o   Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder

o   Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)

·         2. Verlängerung für 5 Monate:

o   Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder

o   Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort

Windkraftanlagen:

·        Verbindliche Reservierung für 12 Monate:

o   Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug, Pacht(vor)vertrag oder Standortsicherungsvertrag und

o   Im Windenergiegebiet: Abgeschlossene Strategische Umweltprüfung, falls nicht vorhanden: Nachweis (Vertrag) der Beauftragung Umweltgutachten (inkl. Artenschutzrechtliches Gutachten)

o   Außerhalb Windenergiegebiet: Nachweis (Vertrag) der Beauftragung Umweltgutachten (inkl. Artenschutzrechtliches Gutachten)

·        1. Verlängerung für 7 Monate:

o    Eingangsbestätigung des BImSchG Antrags (vollständig, oder bei nachgeforderten Unterlagen – bei Rückmeldung der Behörde, dass Antrag unvollständig ist – Nachweis (Vertrag) der Beauftragung dieser) oder

o   Positiver Vorbescheid (gem. BImSchG)

·         2. Verlängerung für 5 Monate:

o   BImSchG- Genehmigung oder

o    Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA

 Wasserkraftanlagen:

·        Verbindliche Reservierung für 12 Monate:

o    Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder

o   Positiver Vorbescheid (BayBO oder BImSchG) oder

o    Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages

o   Eingangsbestätigung des vollständigen BImSchG-Antrags oder

o    Nachweise aus dem Wasserrecht nach Einzelfallprüfung

·        1. Verlängerung für 7 Monate:

o   Positive (Teil-)Baugenehmigung oder

o    Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder

o    BImSchG- Genehmigung oder

o   Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder

o   Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)

·        2. Verlängerung für 5 Monate:

o    Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder

o    Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort

Bio-/ KWKG-Anlagen:

·        Verbindliche Reservierung für 12 Monate:

o   Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder

o   Positiver Vorbescheid (BayBO oder BImSchG) oder

o   Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages

o   Eingangsbestätigung des vollständigen BImSchG-Antrags oder

·        1. Verlängerung für 7 Monate:

o   Positive (Teil-)Baugenehmigung oder

o   Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder

o    BImSchG- Genehmigung oder

o    Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder

o   Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)

·         2. Verlängerung für 5 Monate:

o    Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder

o   Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort

Speicher:

·        Verbindliche Reservierung für 12 Monate:

o   Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder

o    Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages

·        1. Verlängerung für 7 Monate:

o    Positive (Teil-)Baugenehmigung oder

o    Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder

o   Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder

o   Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist) 

·        2. Verlängerung für 5 Monate:

o   Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder

o   Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort

Verfahrensfreie Anlagen über 300kW:

·        Verbindliche Reservierung für 12 Monate:

o    Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich

·        1. Verlängerung für 7 Monate:

o    Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder

o    Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)

·         2. Verlängerung für 5 Monate:

o   Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder

o   Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort

Anlagen unter 300 kW in der Mittel- und Hochspannung:

Genehmigungspflichtige Anlagen und privilegierte Anlagen nach §35 Abs. 1 Nr. 8-9 BauGB:

·        Verbindliche Reservierung für 12 Monate:

o   Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich

·        1. Verlängerung für 7 Monate:

o   Nachweis eines Planungsfortschritts durch einen der Nachweise aus dem Repertoire für eine verbindliche Reservierung von Anlagen Ihrer Anlagenart ab 300 kW

·         2. Verlängerung für 5 Monate:

o    Nachweis eines Planungsfortschritts durch einen der Nachweise aus dem Repertoire für die 1. Verlängerung von Anlagen Ihrer Anlagenart ab 300 kW

Verfahrensfreie Anlagen unter 300 kW:

·        Verbindliche Reservierung für 12 Monate:

o    Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich

·         1. Verlängerung für 7 Monate:

o    Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich

·         2. Verlängerung für 5 Monate:

o    Nachweis eines Planungsfortschritts durch einen der Nachweise aus dem Repertoire für die 1. Verlängerung von Anlagen Ihrer Anlagenart ab 300 kW

Stornierung von Einspeisezusagen

In den folgenden Fällen wird der zugewiesene Netzanschlusspunkt nach Ablauf der jeweiligen Fristen ohne weitere Rücksprache mit Ihnen storniert:

·        Keine fristgerechte Übermittlung aller fehlenden Unterlagen

·        Keine fristgerechte Beantragung einer Fristverlängerung per E-Mail

Falls die Erzeugungsanlage trotzdem realisiert werden soll, ist ein neuer Antrag zu stellen. Dies gilt auch im Falle einer Leistungs- oder Flurstückänderung der Erzeugungsanlage.t here

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