Technische Mindestanforderungen
Die nachfolgenden technischen Regeln gelten als technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Erdgasverteilernetzen und von Direktleitungen an das Erdgasverteilnetz der Energieversorgung Alzenau (EVA) GmbH. Sie bilden eine Basis und werden Bestandteil der mit den Marktteilnehmern zu schließenden Netzanschluss- und Netzzugangsverträgen.
Die
Verpflichtung des Netzkunden ist es, die vorliegenden
Mindestanforderungen für den Netzzugang einzuhalten. Er gewährleistet,
dass auch diejenigen, die den
Netzanschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen.
Technische Richtlinien
Es gelten die technischen Richtlinien unseres Dienstleisters Bayernwerk AG (ehemals E.ON Bayern AG):