Allgemeine Bedingungen
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
Wir haben für Sie die rechtlichen Grundlagen sowie Informatives zusammengestellt:
NDAV ist für alle mit der Energieversorgung Alzenau (EVA) GmbH
bestehenden Niederdrucknetzanschlussverhältnisse sowie für alle
bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die
einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas haben,
anzuwenden.
Die EVA GmbH passt daher alle betroffenen Vertragsverhältnisse gemäß § 29 Absatz 1
Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an.