Grundversorgung
Feststellung des Grundversorgers
Nach § 36 (2) Energiewirtschaftsgesetz haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Entsprechend den oben genannten Vorgaben wurde der Grundversorger für das Gasverteilnetz der Energieversorgung Alzenau GmbH wie folgt festgestellt:
Feststellung zum 1. Juli 2024: Grundversorger im Gasverteilnetz für die Jahre 2025 bis 2027 ist Energieversorgung Alzenau GmbH.
Feststellung zum 1. Juli 2021: Grundversorger im Gasverteilnetz für die Jahre 2022 bis 2024 ist die Energieversorgung Alzenau GmbH.